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Die KFZ-Versicherung

Freitag, den 16. Januar 2009

…mit einer KFZ-Versicherung ist der Lenker eines Fahrzeuges versichert. Ein Unfall geschieht oft schneller als man es sich vorstellen kann. Jedes KFZ muss eine KFZ-Haftpflicht aufweisen, damit im Schadensfall alle Personen- und Sachschäden beim Unfallgegner abgedeckt sind und eine Abwehr von ungerechtfertigten Ansprüchen besteht. Einerlei, ob ein Schaden beim Einparken an einer Begrenzungsmauer entsteht oder durch herabfallendes Transportgut vom voran fahrenden Lkw, die Reparaturkosten werden ersetzt. Die herkömmliche KFZ-Haftpflichtversicherung deckt nur den Schadensaufwand dritter Personen. Soll der Schaden am eigenen Auto auch abgedeckt werden wählt man eine der möglichen Zusatz-Versicherungsvarianten – Vollkaskoversicherung oder Teilkaskoversicherung. Mit einer Vollkasko-Versicherung sind auch Schäden, die durch einen selbst verursachten Unfall entstehen können, am eigenen Fahrzeug, abgedeckt. Wenn eine Eigenbeteiligung vereinbart wird, lassen sich dadurch die Gebühren niedrig halten. Lehnt man eine Selbstbeteiligung ab, sind die Kosten der Versicherung wesentlich höher. Eine Teilkasko-Versicherung versichert gegen Schäden durch Naturgewalten, Brand, Kollision mit Tieren, Kollision mit unbekannten Fahrzeugen, Scheibenbruch, Einbruch, Diebstahl, Marderbisse und Vandalismus, generell gegen Unfallfolgen aus Fremd- und Eigenverschulden. Zusätzlich wirksam und empfehlenswert ist eine Kaskoinsassenversicherung für Lenker und Beifahrer. Je nach gewählter Versicherungssumme sind die durch einen Unfall verursachten Heilkosten, Rückholkosten, das Taggeld für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit, eine dauernde Invalidität und bei einem Todesfall die Hinterbliebenenvorsorge und die Begräbniskosten, gedeckt. Eine KFZ-Rechtsschutzversicherung bietet professionelle Hilfe bei der Durchsetzung der Rechte des Versicherungsnehmers bei Streitfällen nach einem Unfall. Die Rechtsschutzversicherung gewährt Beratung, Vertretung vor Gericht und Gerichtskostenübernahme, übernimmt Zeugegebühren und Kosten für Sachverständigengutachten.