Hausratversicherung für Lampen springt im Schadensfall ein
Juli 10th, 2011
Auch Lampen wollen versichert werden
Die klassische Hausratversicherung ist jedem ein Begriff. Sie beinhaltet den Schutz sämtlicher in der Wohnung oder im Haus befindlicher Dinge. Eine genaue Auflistung der versicherten Gegenstände findet man zumeist in den jeweiligen Versicherungsklauseln des gewählten Anbieters. Das Abschliessen einer Hausratversicherung für die Wohnungseinrichtung wie Möbel kann im Prinzip jedem empfohlen werden, speziell aber, wenn sich im Haus oder in der Wohnung Gegenstände von wirklichem Wert befinden. So kann beispielsweise eine Hausratversicherung auch für Lampen eine große Rolle spielen, denn Leuchten sind oftmals sehr kostenintensiv, vor allem, wenn es sich dabei um Kronleuchter, eine komplette LED-Beleuchtungsanlage oder Ähnliches handelt. Schnell ist es passiert und man stößt einmal dagegen, dann ist die wertvolle Lampe hinüber. An dieser Stelle wird die Versicherung aktiv und übernimmt den ermittelten Sachwert der Lampe respektive LED-Lampe.
Die Hausratversicherung für Lampen aktivieren
Geht eine Leuchte zu Bruch, die es zu ersetzen gilt, muss die Hausratversicherung für Lampen unmittelbar nach dem Schaden darüber informiert werden. Am besten macht man dies im Vorfeld telefonisch und zusätzlich in schriftlicher Form, möglichst mit Fotos der kaputten Lampe. Die Versicherung macht sich anschliessend ein Bild vom Schaden, eventuell persönlich vor Ort, und ermittelt anhand der Rechnung den aktuellen Zeitwert des Gegenstandes. Anschliessend erhält der Versicherungsnehmer diese Summe ausgezahlt und kann sich eine neue, gleichwertige Lampe oder gleich ein neues Set an LED Leisten wie man es hier kaufen kann, anschaffen. Auch bei anderen Gegenständen läuft das Verfahren ähnlich. Hat man jedoch im Vorfeld keine Versicherung abgeschlossen, bleibt man auf dem Verlust sitzen. Angesichts der Tatsache, dass im Haushalt schnell Dinge von Wert beschädigt werden können, ist die Hausratversicherung in jedem Fall ratsam.
