Autoversicherung

Autokauf ist Vertrauenssache. Dies gilt vor allen beim privaten Kauf eines PKWs.
Man sollte aber nicht blind Vertrauen. Einige Dinge wie z.B. die KFZ – Haftpflichtversicherung ist nicht dem Zufall zu überlassen. Gerade bei der Überführung eines gekauften Fahrzeuges ist sicherzustellen, dass eine KFZ – Haftpflichtversicherung besteht. Ist dies nicht der Fall und man baut einen Unfall, so kann dies unter Umständen zum finanziellen Ruin führen.

Die beste Variante zur Überführung ist, sich ein Kurzzeitkennzeichen anfertigen zu lassen. Zur Beantragung braucht man eine Deckungskarte der Versicherung, Personalausweis und die Zulassungsbescheinigung (Teil 1 und 2). Wichtig ist, dass das Kurzzeitkennzeichen nur für Probe- und Überführungsfahrten zugelassen ist.
Eine weitere Möglichkeit ist, die noch bestehenden Kennzeichen vom Verkäufer zu nutzen. Allerdings muss das Fahrzeug zugelassen sein. Zu erkennen ist dies am Kennzeichen an der jeweiligen Zulassungsplakette. Wird das fremde Kennzeichen zur Überführung genutzt so sollte im Kaufvertrag festgelegt werden, dass die Ummeldung unverzüglich zu erfolgen hat. Passiert auf der Überführungsfahrt ein Unfall, so springt hier die Versicherung des Verkäufers ein. Wenn auf der Probefahrt ein Unfall passiert, so ist das ganze nicht eindeutig. Bei einer Vollkaskoversicherung springt diese meist für den Schaden ein. Liegt keine Vollkaskoversicherung vor so kann es sein, dass der Probefahrer zur Haftung gezogen wird. Sinnvoll ist es, dass sich Käufer und Verkäufer im Vorfeld der Probefahrt absprechen, wie man einen eventuellen Unfall bezüglich der Haftung regelt.
Auf der Homepage von www.1a-automarkt.de finden Sie die passende Versicherung zu Ihrem KFZ. Auch wenn Sie auf der Suche nach einem Gebrauchten sind, lohnt es sich die Autobörse dieser Webseite zu besuchen.

Hat man sich ein Fahrzeug von privat gekauft und möchte es überführen, ist die sicherste Variante für alle Seiten der Gebrauch eines Kurzzeitkennzeichens. So sind die Haftungsfragen bei Überführungs- als auch bei Probefahrt klar geregelt und man erlebt keine böse Überraschung.

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