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Versicherungen für Geschäfte im Internet

Mittwoch, den 20. Juni 2012

Immer häufiger wird im Rahmen von Online-Bestellungen von Betrugsfällen berichtet. Die Rechtslage ist in vielen Fällen nicht eindeutig und oft genug bleibt der Betrogene auf seinen Kosten sitzen. Deshalb bieten immer mehr Versicherer Policen an, die Geschäfte im Internet absichern sollen.

 

Oft kommt es zu Irrtümern oder Missgeschicken beim Online-Kauf. Besonders auf Auktions- und Verkaufsplattformen, die privaten Verkauf erleichtern, kann es zu Fehlern in Beschreibungen kommen. Bei dem bestellten Handy handelt es sich um das falsche Modell, die erworbene Kleidung ist alles andere als neu und ungetragen oder der gekaufte und bereits bezahlte Artikel existiert schlicht und einfach nicht. Der Verbraucherschutz warnt regelmäßig davor, bei Online-Käufen zu sorglos mit Daten und Geld umzugehen.

Bekannte Auktionsplattformen bieten einen Kundenschutz an, der bei Unstimmigkeiten vermitteln und notfalls für die Rechte des Käufers einstehen soll. Auch Online-Bezahldienste werben mit ihren hohen Sicherheitsstandards. Doch deren Zuständigkeit endet oft nach einer gewissen Zeit oder schon an der Landesgrenze. International können sie also nicht tätig werden. Eine Anzeige bei der Polizei kann und sollte erst als letzte Möglichkeit in Betracht gezogen werden – zudem ermittelt sie erst wegen Betrugs, wenn der anderen Partei ein Vorsatz nachgewiesen werden kann. Doch auch dann sind ihr häufig die Hände gebunden.

 

Extra Versicherung für Internet-Geschäfte?

 

Ein besonderer Internet-Rechtsschutz tritt dann ein, wenn es bei privaten Verträgen zu Differenzen zwischen den Beteiligten kommt. Dieser kann auch im Ausland aktiv werden und gilt nicht nur bei einem Kauf oder Verkauf zwischen Privatpersonen, sondern bei allen Arten von Buchungen, Bestellungen und Dienstleistungen wie Krediten, die online getätigt werden. Dabei gibt es jedoch einige Einschränkungen, über die der Versicherte sich genau informieren sollte. Wird er wegen Verletzungen des Urheber- oder Markenrechts belangt, dürfte die Versicherung nicht eintreten. Auch die maximale Summe, die im Schadensfall übernommen wird, ist stark begrenzt und befindet sich oft höchstens im fünfstelligen Bereich.

Ob sich eine eigens für Online Geschäfte abgeschlossene Versicherung also tatsächlich lohnt, müsste jeder für sich selbst entscheiden, nachdem mehrere geeignete Angebote miteinander verglichen wurden. Weitere Informationen über Versicherungen für Onlinekredite auf dieser Site.