Haftpflichtversicherung

Die Haftpflichtversicherung ist eine Versicherungsform, die Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden abdeckt, den Versicherungsnehmer vor Schäden, die er schuldhaft verursacht hat, schützt. Ist kein Versicherungsschutz vorhanden, haftet der Schadensverursacher bis zu 30 Jahren mit seinem Vermögen und im Rahmen seiner Leistbarkeit. Haftpflichtversicherungen gewähren passiven Rechtsschutz und ergänzen somit die Rechtsschutzversicherung. Eine Haftpflichtversicherung wird auf freiwilliger Basis abgeschlossen. Zwingend sind die Kfz-Haftpflicht, sowie die Jagdhaftpflichtversicherung. Die Arten einer Haftpflichtversicherung im Privatbereich sind: Privathaftpflichtversicherung, Kfz-Haftpflichtversicherung, Tierhaftungspflichtversicherung, Haus- und Grundbesitzerhaftpflicht, Gewässerschadenhaftpflicht, Wassersporthaftpflichtversicherung, Jagdhaftpflichtversicherung, Bauherrenhaftpflichtversicherung usw.

Zu der Berufshaftpflichtversicherung bzw. Amtshaftpflichtversicherung, zur Absicherung beruflich verursachter Schäden gegenüber Dritten, gehört die Amtshaftpflichtversicherung der Arbeitnehmer oder Beamten, Diensthaftpflichtversicherung der Ärzte, Architekten, Bauingenieure, Rechtsanwälte, Steuerberater, der Vormunde oder Betreuer. Ein Haftpflichtversicherungsvertrag wird für ein oder mehrere Jahre abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird. Der Vertrag kann beidseits nach einem abgelehnten oder regulierten Schadensfall gekündigt werden. Eine Haftpflichtversicherung hat durchaus sozialen Charakter, und zwar schuldlos Geschädigten ihre Ersatzansprüche zu entgelten und beim Schadensverursacher mit den Leistungen in einem wirtschaftlich vernünftigem Rahmen zu bleiben.

In der KFZ-Haftpflicht ist ein direkter Anspruch des Geschädigten gegenüber dem Versicherer festgelegt. Auch bei besonders gefährlichen Sport- und Freizeitaktivitäten ist die Absicherung für Geschädigte durch eine Haftpflichtversicherung eine gesetzliche Pflicht. Hier ist besonders die Jagdhaftpflichtversicherung zu nennen. In diesen Fällen ist der Versicherer zur Leistung an Geschädigten verpflichtet, auch wenn der Versicherungsnehmer wegen Prämienverzug, Kündigung oder Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten Leistungsfreiheit gesetzt hat.

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Eine Reaktion zu “Haftpflichtversicherung”

  1. haftpflichtversicherung aerzte

    haftpflichtversicherung aerzte…

    Ich finde die Berichte hier doch recht informativ und recht aufschlussreich. Wirklich Vernuenftiges dazu zu finden – hatte mir deswegen schon die Finger heiss gegoogelt – ist echt nicht einfach. BING hatte mir aber dazu diese Seite ausgeworfen und ich …

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