Kinder-Invaliditätsversicherung
Mittwoch, den 8. April 2009Die Kinder-Invaliditätsversicherung kann seit Mitte der 1990er Jahre abgeschlossen werden, um Kinder im Falle von Krankheiten und Unfällen finanziell abzusichern. Oftmals wird diese Versicherung kombiniert mit einer Altersvorsorge oder Berufsunfähigkeitsversicherung angeboten. Versichert werden können Kinder zwischen dem ersten und achtzehnten Lebensjahr. Es empfiehlt sich jedoch, diese Versicherung bereits früh, möglichst um den ersten Geburtstag herum, abzuschließen. Weiterhin sollte man darauf achten, dass die Kinder-Invaliditätsversicherung bereits ab einem Behinderungsgrad von 50% oder weniger zahlt. Die Leistung sollte lebenslang gezahlt werden, um das Kind vor dem finanziellen Ruin bei bleibenden Schäden und lebenslanger Invalidität zu schützen. Abstand zu nehmen ist von Versicherungsangeboten, wo der Versicherungsschutz nur für einzelne Krankheiten gilt. Der Invaliditätsgrad, ab dem die Rente gezahlt wird, wird vertraglich vereinbart. Grundlage bildet der Bescheid des Versorgungsamtes, welches den Behindertengrad feststellt. Meist laufen Kinder-Invaliditätsversicherungen mit dem 18. Lebensjahr aus oder werden in Berufsunfähigkeitsversicherungen umgewandelt. Die Mindestlaufzeit dieser Versicherung liegt bei eins bis fünf Jahren. Der Vergleich der einzelnen Anbieter lohnt, da es sehr starke Preisschwankungen gibt.
